Titel/Regest |
Vor Heinrich Nyhuis, Richter zu Werne und Ascheberg, findet auf dem Huttermans Kotten im Ksp. Herbern, Bsch. Oeldendorpe, ein Gerichtstag auf Begehren des Gutsherrn Heinrich von Herbern statt. Der lässt durch Hermann Kolner, Frone zu Herbern, als seinen Vorsprecher erklären, dass Kolner im Namen Heinrich von Herberns gerichtlich der Grete Huttermann diesen Kotten verboten habe und ihr einen Richttag angesagt habe. Dieser Kotten sei dem Kläger Heinrich von seinen Eltern erblich zugefallen und werde von Grete Huttermann seit einiger Zeit ohne Pachtzahlungen und Dienstleistungen genutzt, was Kläger nicht länger dulde. Falls Grete indes ihre Behauptung beweisen könne, dass sie den Kotten gekauft habe, werde Kläger sie in ihrem Recht belassen. Da die Beklagte noch sonst jemand ihre Rechte bewiesen hat, wird sie dazu verurteilt, den Kotten binnen 14 Tagen zu räumen bei 25 Goldgulden unweigerlicher Strafe an das Gericht.
Zeugen: Johannes thom Reyne, Peter Hoithmaker, beide Bürger zu Werne, und Hermann Kolner, Frone des Gerichts. |