Titel/Regest |
Vor dem Offizial zu Münster lässt Adolf von Nagel zu Itlingen durch Dr. jur. Goddert Grotgeß erklären, nachdem in den verflossenen Jahren nach dem Tod der Maria von Delwich, der Ehefrau Nagels, zwischen ihm und seinem Schwiegervater Melchior von Delwich, Droste zu Bochum, ein Vertrag geschlossen worden sei, wie es mit den Gütern gehalten werden solle, wenn Nagel zur zweiten Ehe schreite, sei u. a. vereinbart worden:
dass Adolf von Nagel die Itlinger Güter zeitlebens usufructarie genießen solle, dann aber diese an die Kinder aus der Ehe mit Maria von Delwich fallen sollten. Diese sind Lueke, Georg, Hermann Michael, Anna Dorothea und z. Zt. noch minderjährig. Daher beantragt Adolf Nagel, dass als deren Vormünder eingesetzt werden Eberhard von Delwich, Kanoniker zu Xanten, Melchior von Delwich und Mathias Nagel als die väterlicher- und mütterlicherseits nächsten Verwandten. Adolf von Nagel verspricht, die Itlinger Güter nur usufructarie zu genießen und allenfalls zum Vorteil der Kinder zu belasten oder zu veräußern, befreit aber sonst die Vormünder von der sonstigen Aufsichtspflicht ihres Amtes. Die Vormünder leisten den Vormundschaftseid und werden daraufhin vom Offizial als solche eingesetzt. Geschehen zu Münster im Hof der Herren von Cappenberg.
Zeugen: der Notar Johann Einhauß und Caspar Plater. |