Titel/Regest |
Vor dem geistlichen Hofgericht zu Münster bestätigen Melchior Büren, Domvikar in Münster, und Johannes Bocholt als Eheherr der Marie Bueren für sich und im Namen ihrer Schwester bzw. Brüder Elske, Balthasar und Caspar Bueren als Erben ihrer verstorbenen Eltern Eheleute Balthasar Bueren und Catharina Rodders die Auszahlung einer ihnen noch zustehenden Summe aus ihrem an der Lütken Stiege in Münster belegenen Elternhaus, das vom münsterischen Domkapitel erworben wurde. Mit der Quittung über erhaltene 169 Rtlr. 25 Schilling übergeben sie Rudolf Wettendorf, dem Verwalter des jetzt als Seminar dienenden Hauses, sämtliche in ihren Händen befindlichen, auf ihr früheres Elternhaus sprechenden Verschreibungen unter Verpfändung des zu Münster an der Grünen Stiege zwischen den Häusern Meisters Johann Blanckenfort und Meisters Hermann Fastermann belegenen Bocholtzschen Hauses.
Zeugen sind Henrich Hausman und Johann Schetteler, Diener der Siegelkammer. Melchior Bueren und Johannes Bocholt unterschreiben. |