Regest

Datum 1341-03-30 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(vrydages vor Palmen)
Titel/Regest Bürgermeister und Rat zu Paderborn verordnen bezüglich Herwede und Gerade, daß derjenige, dem das Herwede durch den Sterbefall zukommt, nur Kleider, Gürtel, Ringe, Kleinodien und Broschen nehmen darf, und daß der Pfaffe, die Frau oder Jungfrau, denen eine Gerade zufällt, nur die Kleider, Stricktücher (strickitte) :and sonstigen Kleinodien nehmen dürfen. Diese Satzung soll aber nicht als gemeines Recht gelten. Bürgermeister, Rat und Gemeinheit von Brakele verordnen (wilkoren) Vorstehendes auch für die Stadt Brakele.
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 77
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Ausf.-Perg.; Siegel der Stadt Brakel, leicht beschädigt.

Druck: Wigand, Archiv 5. 1832 S. 163 f.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.17   1300-1349
Datum Aufnahme 2010-10-14
Datum Änderung 2011-02-25
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