Regest

Datum 1345-10-04 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(feria 3 in Septimana communi)
Titel/Regest Bürgermeister, alter und neuer Rat und Gemeinheit der Neustadt Warburg (Wartberg) versprechen der Stadt Brakele, bis Weihnachten in vier Jahren jederzeit auf Anforderung Hilfe zu leisten:

1) Sie werden der Stadt Brakele Tagfahrt leisten (dage leisten) auf Einladung; wenn sich die Brakeler jedoch mit dem ihnen gewordenen Recht nicht abfinden, werden ihnen die Warburger nicht helfen; wenn die Warburger von der Tagfahrt nicht mehr heimgelangen können, sollen ihnen die Brakeler Kost und Herberge geben.

2) Bei Fehden stellt Warburg 15 Mann oder 20 Gewappnete auf Kosten von Brakel; Heerfahrten dürfen nur einen Tag dauern, so daß sie abends wieder in der Stadt Brakel zurück sind.

3) Wenn jemand den Brakelern Schaden zufügt, soll er kein Geleit in Warburg haben und, wenn man ihn dort antrifft, soll man ihn gerichtlich verklagen.

4) Wer die Brakeler befehdet, soll in Warburg keine Nahrung, kein Korn und keine Pferde erhalten.

5) Niemand darf ohne Einverständnis der andern Partei in dieses Bündnis aufgenommen werden.

6) Sollte eine der beiden Städte wegen dieses Bündnisses in Fehde geraten, nach Ablauf der vier Jahre oder eher, wird ihr die andere helfen.
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 84
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Ausf.-Perg.; Siegel der Neustadt Warburg, Stadttor mit Turm und Meuer, flankiert von zwei Kirchtürmen, in Tor Bischof mit Krummstab und Buch; rohere Ausführung als gleichzeitige Siegel der Altstadt, RückSiegel: Lilie.

Druck: Wigand, Archiv 5. 1832, S. 165 f.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.17   1300-1349
Datum Aufnahme 2010-10-14
Datum Änderung 2011-02-25
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