Regest

Datum 1348-03-05 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(in capite Quadragesime)
Titel/Regest Bischof Baldewin von Paderborn schlichtet den Streit zwischen seinem Burgmannen Herman von Brakele und seinen Bürgern zu Brakele: Ritter Albert und Knappe Herman Gebrüder von Brakle überlaßen der Stadt Brakle den Mester-Burchardes-Dik genannten Deich zu beiden Seiten des Wasserlaufs (vlot) zur Mühle und alle Dämme, die um den Teich und um die Oldenburg gelegen sind; den Wasserlauf selbst behalten die Brüder und dürfen ihn nach Belieben reinigen und den Schlamm auf das obere Ufer auswerfen, aber so, daß das Wasser nicht erhöht wird, auch sollen sie zur Besserung der Wasserführung alles behalten, was zwischen dem Wasserlauf und dem durch Steine gezeichneten Graben liegt, sowie den Anger zwischen den beiden Netzen (twischen den seghen tweyn dar ovene); die Bürger dürfen den Wasserlauf ableiten und wenn sie dies tun, soll ihnen der Anger wieder zukommen.
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 85
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Ausf.-Perg. Siegel: 1) Bischof, 2) Albert v. Brakel, ab, 3) Hermann v. Brakel. - Rückvermerk: Up den jlote boven der Breden mollen (16. Jh.).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.17   1300-1349
Datum Aufnahme 2010-10-14
Datum Änderung 2011-02-25
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