Regest

Datum 1425-10-28 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Symonis et Jude)
Titel/Regest Die Knappen Johan und Borchard van der Asseborch und Bürgermeister, Rat und Gemeinheit zu Brakele schließen ein Bündnis auf zwei Jahre:

1) Das Bündnis darf sich nicht gegen den Erzbischof von Köln und den Landesherrn in Paderborn richten, dem sie vielmehr treu dienen wollen; sie werden das Stift gegen jeden Angreifer verteidigen. Die Asseburger stellen 8, die Brakeler 12 riesige Pferde bereit.

2) Bei Fehden wollen sie regenseitig unterstützen, auch wenn die Fehde über den Ablauf des Bündnisses hinaus, andauert; das in der Fehde gewonnene Gut soll nach der Anzahl der gestellten Leute und Pferde geteilt werden.

3) Wenn die Asseburger zwei- oder dreimal im Jahre ihrem Herren und ihren Freunden dienen wollen, werden sie bei vorheriger Ankündigung von der Stadt Knechte erhalten. Wenn eine Partei die andere zu ihren Heerfahrten (dagen) benötigt, soll sie vier Tage zuvor eine Ankündigung schicken. Wenn die Asseburger Verwandten oder Freunden ihres Herrn in Fehde helfen, soll die Stadt nicht zur Hilfe aufgefordert werden.

4) Briefe, die die beiden Parteien bisher unter sich gegeben haben, sollen in Geltung bleiben.

5) Graben, Knickanlagen und Holzhauen (howen) in der Feldmark soll in gegenseitigem Einverständnis vorgenommen werden.

6) Bei Übertretung der Bündnisabmachungen soll ein Ratmann 8 Gulden, ein Bürger und ein Dienstmann oder Knecht der Asseburger 6 Gulden Strafe zahlen, die zwischen den Asseburger und dem Rat geteilt wird.

7) Bei etwaigen Streitigkeiten über das Bündnis innerhalb der zwei Jahre sind als Schiedsmänner vorgeschlagen: seitens der Asseburger Alberte van Arnelungessen und Herman van Mengersen und seitens der Stadt die beiden alten Bürgermeister. Diese sollen vermitteln (scheden myt manelikes wettene in fruntscopen) und wenn das erfolglos ist, einen Schiedsspruch fällen (scheden mit rechte).
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 171
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Ausf.-Papier; angehängte Siegel: 1) Johann, ab, 2) Burchard v. d. Asseburg, ab, 3) Stadt Brakel, ab.

Druck: Asseburger UB Nr. 1701.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2010-10-14
Datum Änderung 2011-02-25
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