Regest

Datum [um 1432] Suche DWUD Suche DWUD Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Klageschrift (schulde und ansprake) der Brüder Johan und Borchard van der Asseborch gegen die Stadt Brakele: 1) Die Stadt hat seit zwei Jahren versäumt, ihnen am Montag vor Ostern Pflugdienste zu leisten (dat se uns nicht gheert hebt). 2/3) Die Stadt verhindert die Dienstleistung der Gerichtssässigen zu Rysell und zu Erkelen. 4) Die Stadt weigert ihnen den jährlichen Zehnten von etwa 3 Schilling aus einem durch die Stadt dem Stift Herse abgekauften Lande auf der Kermisse (Jahrmarktsplatz?) und enthält ihnen ihren Vorling Landes ebendort, der jetzt wüst liegt, vor. 5) Ebenso enthält sie den Acker vor dem Ostemer-Tor, ein Asseburgisches Lehen, vor und benutzt ihn als Gemeindeland (walldemen). 6) Sie enthält das den Asseburger heimgefallene Land der Wrotelschen, Bürgerin zu Brakele, vor. 7) Die Stadt hat den Mühlstrom gegenüber dem Garten auf der Brede bei der Dustes-Mühle still gelegt. 8) Der Ryckerdeschen werden von den Bürgern von diesem Jahre 16 Zehnthühner und von Hessenbodeker 2 Hühner vorenthalten. 9) Ebenso enthalten die Bürger den Asseburgern die Zehntferkel vor. 10) Von den drei städtischen Triften auf dem Thy, auf dem Hanekamp und in der Ostemer-Straße dürfen die Bürger nur noch zwei benutzen und nur noch zwei Bauerschaftsschäfer (burschepere) halten. 11) Jahre lang haben die Bürger den Asseburgern Holz entführt. 12) Die Stadt hat dem Asseburgischen Meier und Untersassen Hans Posforer das Betreten der Stadt verboten. 13) Der Bürger Rolleff de Becker up dem Thi und a. haben Eichenholz abgehauen. 14) Einige Bürger haben dem Bertolt Wygandes sein Gut weggenommen. 15) Die Stadt hat armen Leuten und Untersassen der Asseburger Eintritt in Stadt verweigert.16) Die Stadt nimmt Feinde der Asseburger auf. 17) Hans Treddenichte hat ihnen einen Morgen Roggen abgeschnitten. 18) Der Rat hat die Asseburger verleumdet, indem er vom Rathaus aus hat verkünden lassen, in der Stadt seien zwei Verräter, die alle Nachrichten dem Bernd zur Hindenborch mitteilten, und dieser gäbe sie weiter an den Grafen Spiegelberge oder Wylken Klencken oder die Feinde der Stadt. 19) Die Bürger haben den Asseburgischen Knecht Gereken Snuten geschlagen. 20) Wygand Aldengoddes, Sohn des verstorbenen Arnd, schuldet von seinem Vater her dem Asseburgischen Knecht Herman Busen 8 Gulden. 21) Hinrik Kolstocke hat, mit Unterstützung der Teilnehmer an dem Gelage in des Bolte Haus, den Asseburgischen Knecht Herman Busen verwundet. 22) Hinrik Kolstock und Hinrik Hoxermans haben den Asseburgischen Knecht Hans Hermans geschlagen, gefangen und beraubt. Etwaige weitere Klagepunkte bleiben vorbehalten.
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 185
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Abschrift (?) auf zwei aneinandergenähten Papierblättern von 50 cm Länge.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2010-10-14
Datum Änderung 2010-10-21
Aufrufe gesamt 1935
Aufrufe im Monat 577