Titel/Regest |
Vor dem Paderborner Offizial und Generalvikar Henricus haben mit Zustimmung von Johan van Haxthusen, Domherrn zu Paderborn und Pastor zu Brakele, Bürgermeister und Rat zu Brakele 100 und Johan Peters, Vorständer des städtischen Hospitals, 60 rhein. Gulden zur Fundierung eines Marien-Altars in der Hospitalskapelle vor dem Ostmer-Tor gestiftet, dessen erster Rektor Johan werden und dessen Patronatsrecht dem Rat zustehen soll, der binnen drei Monaten einen Geistlichen zu präsentieren hat, dessen Institution dem Bischof von Paderborn oder seinem Offizial zusteht. Der Rektor des Altars soll zugleich Provisor des Hospitals sein; er soll wöchentlich drei Messen in der Kapelle lesen, ausser in den Hochzeiten, am Aposteltage und den Sonntagen nach anderen Heiligentagen sowie bei Begräbnissen oder wenn der Pastor dadurch in seinem Opfer gestört wird. Der Pastor soll von seiner bisherigen Pflicht zum Messelesen in der Kapelle befreit sein außer bei Kirchmesse, für die der Pastor mit Kaplänen und Küstern vom Hospitalprovisor Essen erhält. Die Gründonnerstagprozession soll er in das Hospital führen; er erhält weiter seine Einkünfte aus der Kapelle. Der Rektor ist Glied der Brakeler Pfarrgeistlichkeit und hat dem Pastor ein Drittel der Spenden abzuliefern, dem Pastor gehorsam zu sein und dem Rat jährlich Rechenschaft über die Einnahmen des Hospitals abzulegen; wenn er zur Verwaltung des Hospitals außerstande, soll ihm der Rat einen Vertreter setzen. Der Nachlaß des Rektors fällt je zur Hälfte an Altar und Hospital. Der Offizial bestätigte die Fundierung und ihre Bestimmungen. |