Regest

Datum 1447-11-11 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Martini)
Titel/Regest Bürgermeister und Rat zu Hoxere vereinigen sich mit den Bürgermeistern und dem Rat zu Bracle dahin, daß jeder der Bürger undMitwohner', der das städtische Recht in Anspruch nimmt (de orer bilken gheneten wolde und scholde), gegen einen Bürger oderMitwohner' von Hoxere vor dem Rat zu Hoxere wegen Schuldforderung Klage erheben kann und binnen drei Tagen, wenn er im Recht ist, sein Geld oder ein bewegliches Pfand sowie Ersatz seiner Unkosten erhalten soll.
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 219
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Ausf.-Papier; aufgedrücktes Sekret der Stadt Höxter, Vituskopf.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2010-10-14
Datum Änderung 2011-02-25
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