Titel/Regest |
Hinrich Funcke und Johan van Dey, Bürger zu Brakele, und ihre Ehefrauen Benkele und Alheyt bekunden, daß Johan Fricken, Vorständer des Hospitals zu Brakele, den Kaufbrief, in dem Knappe Johan van der Asseborch mit Zustimmung seiner Ehefrau Agnes, dessen Brüder Werner und dessen Brudersohn Bertold 2 1/4 Morgen Landes vor Brakele außerhalb des Mesmekerdores, die jetzt mit einem Hofe besetzt sind und zur Hälfte von Hillen Wrotels und Hinrik Stillen bewirtschaftet werden, an Hinrik Langebrugen und dessen Sohn Johan zu Weichbildrecht verkauft hat, sowie den Kaufbrief, mit dem der Priester Johan Engelhardes dem Tilemannus Busen und dessen verstorbener Ehefrau Geysen die andere Hälfte des Landes überlassen hat, und den Kaufbrief, mit dem Tilemannus den Ausstellern die Hälfte von Hof und Land übergibt, zu Recht besitzt; die Aussteller behalten sich den Rückkauf ihres dem Hospital verkauften halben Hofes und Landes jährlich zu Michaelis mit vierteljähriger Kündigungsfrist für 14 Mark Brakelscher Währung vor. |