Regest

Datum 1478-12-04 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Barbare)
Titel/Regest Bischof Simon von Paderborn erlaubt der Stadt Brakell widerruflich, von allen nicht zum Stift Paderborn gehörigen, durch die Stadt oder die städtische Feldmark fahrenden Wagen, die mit Gut beladen sind, ein Wegegeld von 2 Weißpfennigen oder 10 Pfennigen Brakelscher Währung und von Karren 5 Pfennige Brakelscher Währung einzuziehen, die sie für Wegebesserung verwenden sollen.
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 298
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Ausf.-Perg., obere Hälfte des Textes abgerissen; Siegel des Ausstellers. - Anliegend: Beglaubigte

Abschrift (18. Jh.).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-10-14
Datum Änderung 2011-03-01
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