Regest

Datum [15. Jh.] Suche DWUD Suche DWUD Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Gewohnheit und rechte Willkür zu Brakele: Jährlich zu Michaelis wird in Brakele ein neuer Rat eingesetzt: die zwölf bisherigen - Ratsmitglieder wählen 8 oder 14 Tage vor Michaelis 12 unbescholtene freie und nicht freigekaufte Männer als neuen Rat und berufen sie am Tage vor Michaelis auf das haus (Rathaus). Dann wählen die alten Bürgermeister aus dem neuen Rat zwei Bürgermeister, danach einen Pfennigmeister, zwei Vögte, die zum Gericht dienen, und einen Pfannenschreiber (de eynen to dem pannenbudele). Dann erfolgt die Vereidigung der Zwölf durch den ältesten Bürgermeister, die Übergabe der städtischenKleinodien' (Vermögenswerte), die Übernahme der städtischen Diener, die vierteljährige Kündigungsfrist haben, und die Übergabe der Stadtschlüssel sowie die Einstellung eines Stadtschreibers, der seit alters jährlich viermal 1 Mark und 7 Ellen Gewandes - die Elle zu 13 Schilling - und 3 Schilling aus dem Wächterkorn und Gebühren für die abgefaßten Briefe erhält. Der neue Rat soll sich zu Michaelis über die Haltung der Pferde einigen. - Zwei oder drei Bäcker sollen sich vor dem Rat eidlich verpflichten, daß sie und die anderen Bäcker das Brot entsprechend dem geltenden Kornpreis verkaufen. - Die Knochenhauer sollen sich eidlich verpflichten, das Fleisch dort und in der Art zu verkaufen, wie es sich gebührt. - Die Schützen sollen sich auf Anfordern mit ihren Armbrüsten versammeln, für ihre Versammlung zu Pfingsten erhalten sie 6 Schillinge. Die Ratsleute dürfen nur aus triftigen Gründen und entschuldigt der vom Bürgermeister einberufenen Ratssitzung (bod) fern bleiben. - Bei Besprechungen tragen die Mitglieder der Reihe nach, angefangen vom Bürgermeister, ihre Meinung vor; schweigt ein Ratmann, gilt das als Zustimmung. - Die Beschlüsse des Rates müssen einträchtig gefaßt werden. - Im Rate dürfen nicht Vater und Sohn oder zwei Brüder sein. - Wenn die Bürgerglocke zur Warnung (warnynge) oder zum Aufgebot (vorbodinge) läutet, hat jeder Bürger zu erscheinen.
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 341a
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Abschrift im Rats- und Bürgerbuch S. 13a und 13b.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-10-14
Datum Änderung 2011-01-18
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