Regest

Datum [15. Jh.] Suche DWUD Suche DWUD Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Brief des Rates zu Huxer (Höxter) an den Rat zu Brakele: Die Höxterschen können, da sie in einer großen Fehde begriffen sind, nicht nach Brakel zu einem gemeinsamen Gericht kommen; sie schlagen vor, daß der Rat zu Brakel bei einer Klage eines Brakeler Bürgers gegen einen Höxterschen dem Rat zu Höxter Mitteilung macht, der seinen Bürger zur Wiedergutmachung binnen vier Wochen veranlassen wird, andernfalls der Brakeler Bürger die Sache vor das Gericht bringen kann, und erbitten die gleiche Handhabung durch den Rat zu Brakel.
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 341f
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Abschrift im Rats- und Bürgerbuch S. 18a; Ankündigung des Sekrets der Stadt Höxter. - Vermerk: IN diesem Sinne haben sich beide Räte geeinigt.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-10-14
Datum Änderung 2011-01-18
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