Titel/Regest |
Der Paderborner Offizial Lic. jur. Conradt tor Mollen erneuert und bestätigt mit Zustimmung von Johannes Funcke, Pastor zu Brakell, die Fundation eines Lehens, die einst mit Zustimmung des verstorbenen Henrik von Immessen, Domherrn zu Paderborn und Pastors zu Brakell, in der Kapelle des städtischen Hospitals zu Brakell vor dem Oestmerdore vorgenommen worden ist und dessen erster Rektor der verstorbene Ludolff von Istorp war; die Präsentation steht dem Rat zu, der binnen drei Monaten nach Eintritt der Vakanz einen Bürgersohn, der Priester ist, präsentieren soll, die Investitur dem Bischof von Paderborn. Der Rektor hat am Chordienst teilzunehmen, der Pfarrer erhält 1/3 der Opfergaben des Rektors. Der Rektor hat Residenzpflicht; wohnt er auswärts, dann soll der Rat drei Messen lesen lassen und den Rest der Rente halb dem Lehen, halb den Armen zukommen lassen. Der Nachlaß des Rektors und ebenso die eine Mark, die er für seine eigenen Bedürfnisse anlegen kann, soll im Todesfalle halb an das Lehen, halb an die Armen gehen, für eine jährliche Gedächtnismesse am Todestage des Rektors, und der Bischof von Paderborn soll ein Viertel Wein erhalten. |