Regest

Datum 1650-07-04 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest In dem mehr als 70jährigen Streit zwischen Kloster Brenckhausen und der Stadt Brakell ist durch Vermittlung von Jost Beer zwischen Johan von Haxthausen, Propst zu Brenckhausen, und Herman Moring, freien Erbgesessenen in Hoxar, als Bevollmächtigten des Abts von Corvey und des Klosters Brenckhausen und Bürgermeistern, Rat und Gemeinheit der Stadt Brakell folgender Vergleich abgeschlossen worden:

1) Nachdem die Stadt nachgewiesen hat, daß sie das Gut Modexen zum größten Teil und das Gut Hainhausen zur Hälfte von der Äbtissin zu Neuenheerse zu Lehen hat und nur die andere Hälfte von Hainhausen vom Kloster Brenckhausen erblich gegen Rekognition von 2 Kaufmannsgulden besitzt, verzichtet das Kloster auf Ansprüche gegen die von Heerse zu Lehen gehenden Stücke und beansprucht nur für seinen Teil die 2 Kaufmannsgulden, deren einer zu 10 schweren Paderbornischen Schillingen gerechnet wird.

2) Da über die ebenfalls strittigen Stücke, das Gut Modexen, die Dorfschaft Derenborn, die Güter Wimelsen und Kaddenhausen, den halben großen und kleinen Beggersberg und die Horst keine Klarheit zu gewinnen ist, wird unter Berücksichtigung, daß die Stadt Brakell die Ansprüche der Stadt Huxar auf diese Gebiete mit der Waffe und unter Verlusten an Menschenleben abgewiesen hat, folgende Schnadziehung festgelegt, wobei das Kloster die Teile auf der corveyischen Seite erhält: Oben in dem Grund zwischen den beiden Windelsteinen, wo der Schledorn und der Rosenbusch stehen, die Landschnad hinab, zum Steinhaufen an des corveyischen Landvogts Land, längs Noltkens Land nach dem Busche, hinunter bis der Busch wendet, an den Graben hinauf bis zu Noltkens Haus, den Grund hinunter auf zwei mit zwei Kreuzen gezeichnete Bäume zu, zum Graben am Hembser Holz, am Graben hinauf bis an Derenborns Grund, den Grund hinauf längs des Derenborns bis an die Quelle, die beide Parteien gebrauchen dürfen, oberhalb des Derenboms die Schlucht hinauf bis an den Graben, an dem entlang das Kloster eine Trift und einen Weg hat, bis zu einer Buche, die zwei gabelförmige Äste hat, durch das Holz bis zum Corveyer und Höxterschen Fußpfad, wo eine große Buche steht, über den Weg mitten durch den Wiemelsgrund bis auf das Feld Kaddenhausen oder Canesen, wo zwei große Buchen gezeichnet sind, bis an den Brunnen, der ebenfalls von beiden Parteien gebraucht werden soll; außerdem erhalten die Brakeler Schafhude und Mitrecht an der Jagd auf dem Brenckhäuser Gebiet. Die Stadt gibt jährlich zu Michaelis als Lehnsrekognition einen Rtlr. und erhält das Vorkaufsrecht auf die dem Kloster zugesprochenen Güter. Die vom Kloster bei den von der Asseburg zur Bestreitung der Prozeßkosten aufgenommenen Schulden übernimmt die Stadt. Ansprüche des Klosters gegen die Stadt auf jährliche Zahlung von 8 Joachimstaler und 2 Kaufmannsgulden werden von dieser durch Zahlung von 50 Rtlr. zur Hälfte künftige Weihnachten und zur Hälfte am folgenden Ostern, abgefunden.
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 462
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Ausf.-Perg.; Siegel: 1) Abt Arnold, ab, 2) Konvent zu Brenckhausen, 3) Jost Beer als Vermittler, ab, 4) Johann v. Haxthausen als Schiedsmann, ab, 5) Hermann Moring, als Schiedsmann, 6) Stadt Brakel, Sekret; Unterschriften: Abt Arnold (v. Corvey) - Catharina Sieghardt Domina - Anna von Edlenkirchen Priorin - Agnes von Oinhausen Kellnersche - Jost Bayr - Johannes ab Haxthausen Propst - Herman Moring Freierbgeseßen in Huxar - Godfriedt Brabeck - Jacob Witten - Moritz Hovett - Jürgen Drenke - Adam Bent (?); für die Stadt: Henrich Moring Consul - Conrad Duveken Consul - Cordt Spellerberg Proconsul - Jost Rottermundt Consul - Arnoldus Pickhardt Consul - Dietherich Ludewigs Gogreve - Gerdt Michaelis Cam. - Johan Jurgen Hatteisen Cam.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-10-14
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