Regest

Datum 1707-07-26 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Derenborn
Titel/Regest Zwischen Anna Catharina von Bömelburg, Äbtissin, Engelbert von Mühlstrohe Propst, Priorin und Konvent zu Brenckhausen einerseits und Bürgermeister, Rat und Gemeinheit zu Brakele andererseits wird in dem Streit wegen des vom Kloster auf Derenborn errichteten Hauses und der von der Stadt angemaßten Bestrafung von Exzessen im Gehölz und Feld Duren und Derenborn und im Brenckhausischen folgender Vergleich geschlossen:

1) Die Stadt zieht ihren Einspruch gegen den Bau des Hauses auf Derenborn zurück und erkennt den Grenzvertrag vom 04.07.1650 als bindend an.

2) Die Stadt verzichtet auf die Samtschafhude im Duxer Feld, die sie bereits 1698 dem Kloster erblich verkauft hat; die diesbezügliche Obligation des Klosters über 200 rhein. Goldgulden wird gelöscht.

3) Zwecks Bestrafung der Exzesse soll ein gemeinsamer Förster die Exzesse vermerken und die Strafpfänder im Hause auf Derenborn niederlegen; das Gericht soll abwechselnd vom Propst und dem Rat ausgeschrieben werden, die Strafgelder geteilt werden.

4) Das der Stadt im Rezeß von 1650 zugebilligte Näherrecht auf die Brenckhäuser Güter auf Derenborn bleibt gewahrt.
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 470
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Ausf.-Perg.; angehängte Siegel in Holzkapsel: 1) Konvent, ab, 2) Stadt Brakel; aufgedrückte Petschaften: 1) Äbtissin, 2) Propst; Unterschriften der Aussteller und des Stadtsekretärs Henrich Andreas Wrien.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2010-10-14
Datum Änderung 2011-03-02
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