Regest |
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Datum | 1707-07-26 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
Ausstellungsort | Derenborn | |||||||
Titel/Regest | Zwischen Anna Catharina von Bömelburg, Äbtissin, Engelbert von Mühlstrohe Propst, Priorin und Konvent zu Brenckhausen einerseits und Bürgermeister, Rat und Gemeinheit zu Brakele andererseits wird in dem Streit wegen des vom Kloster auf Derenborn errichteten Hauses und der von der Stadt angemaßten Bestrafung von Exzessen im Gehölz und Feld Duren und Derenborn und im Brenckhausischen folgender Vergleich geschlossen: 1) Die Stadt zieht ihren Einspruch gegen den Bau des Hauses auf Derenborn zurück und erkennt den Grenzvertrag vom 04.07.1650 als bindend an. 2) Die Stadt verzichtet auf die Samtschafhude im Duxer Feld, die sie bereits 1698 dem Kloster erblich verkauft hat; die diesbezügliche Obligation des Klosters über 200 rhein. Goldgulden wird gelöscht. 3) Zwecks Bestrafung der Exzesse soll ein gemeinsamer Förster die Exzesse vermerken und die Strafpfänder im Hause auf Derenborn niederlegen; das Gericht soll abwechselnd vom Propst und dem Rat ausgeschrieben werden, die Strafgelder geteilt werden. 4) Das der Stadt im Rezeß von 1650 zugebilligte Näherrecht auf die Brenckhäuser Güter auf Derenborn bleibt gewahrt. |
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Archiv | Brakel, Stadtarchiv | |||||||
Bestand | Urkunden | alle Regesten | |||||||
Signatur | Urk. 470 | |||||||
Benutzungsort | Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel | |||||||
Überlieferungsart | Ausf.-Perg.; angehängte Siegel in Holzkapsel: 1) Konvent, ab, 2) Stadt Brakel; aufgedrückte Petschaften: 1) Äbtissin, 2) Propst; Unterschriften der Aussteller und des Stadtsekretärs Henrich Andreas Wrien. | |||||||
Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-10-14 | |||||||
Datum Änderung | 2011-03-02 | |||||||
Aufrufe gesamt | 2351 | |||||||
Aufrufe im Monat | 14 | |||||||
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