Regest

Datum 1710-02-22 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Bürgermeister und Rat der Stadt Brakell verpfänden an Ernst Constantin v. d. Asseburg, Erbherrn zu Hindenburg und Drosten zu Wewelsburg, ihren allodialfreien Hof zu Heinhausen mit zwei Schaftriften, den die Stadt 1704 von den Erben Heisings für 12.000 Rtlr. eingelöst hat, für 17.000 Taler - den Taler zu 36 Mariengroschen gerechnet - von denen der Pfandkäufer 10.000 Taler kurfürstlicher Gulden aus der Mitgift seiner Ehefrau und 7.000 Taler brandenburgischer und braunschweigischer Gulden aus eigenen Mitteln bezahlt hat; die Pachtzeit läuft jeweils auf eine Brackzeit oder 4 Jahre, Kündigung zwei Jahre vor Ablauf einer Brackzeit. Der Pfandinhaber erhält die Müstung im dortigen Eichengehölz, darf die Hude jedoch nicht über den den Heisings einst zugestandenen Umfang ausdehnen; Brandholz erhält er aus dem städtischen Gehölz. Auf dem Platz des alten Wohnhauses darf er sich eine neue erbauen.
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 471
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Ausf.-Perg.: 2

Ausf.; Siegel in Holzkapsel: 1) Stadt Brakel, 2) Ernst Konstantin v. d. Asseburg; Unterschriften: Bürgermeister und Ratsherren, Ernst Constantin v. d. Asseburg, Stadtsekretär. - Rückvermerk auf

Ausf. für Asseburger, übergeben 1728 bei Einlösung: 1) 1713 Jan. 20 bischöfl. Bestätigung mit Sg., 2) 1728 Mai 5, Witwe v. d. Asseburg quittiert Einlösung, aufgedrücktes Sg.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2010-10-14
Datum Änderung 2010-10-14
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