Regest

Datum 1735-04-04 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Ober- und Niederbehme
Titel/Regest Zur Beilegung der Streitigkeiten, die aus den bisher bei den adeligen Häusern Ober- und Niederbehme gemeinschaftlich genutzten Pertinentien erwachsen waren, schließen Propst Friderich von der Horst, Erbherr zu Haldem und Oberbehme, und Leutnant Hilmar Erich von Quernheim, Erbherr zu Niederbehme, folgenden Erbteilungsvergleich:

Propst von der Horst tritt an Haus Niederbehme ab:
a) die Kuhweide gen. die Ohrde, b) den Pferdekamp, c) den Stückbingel, d) die Lange Riege.

Leutnant von Quernheim tritt ans Haus Oberbehme ab:
e) den sogen. Dickert, f) die Steinlake nebst dem darin befindlichen Teich, g) den Bohnenkamp, h) die erste Wiese nach Lengern,
Da das Hauptgebäude auf Niederbehme einzufallen droht, mithin Leutnant von Quernheim notwendig bauen muss, hingegen die nahe Belegenheit beider Häuser die Hauptursache vieler Prozesse gewesen ist, so ist verabredet worden, Gebäude, Platz und Gärten nebst dem Hestenbroke von Oberbehme an das Haus Niederbehme abzutreten, nämlich a) sämtliche Gebäude, veranschlagt zu 3.950 Rtlr. 25 Gr., b) den Graben ums Haus nebst vier "Behälters", davon 2 vor dem Hause und 2 über dem Krautgarten, für 200 Rtlr., c) den Jungfern-, Kraut- und Küchengarten für 300 Rtlr. und d) das Heßebrock für 210 Rtlr., macht insgesamt 4.560 Rtlr. 25 Gr.; e) den Hausplatz vor dem Kleinenkamp unter der Weide an der Quernheimschen Witten Brede. Alles zum Bezug ab Michaelis; wenn der Verwalter das von dem Propst von der Horst zu erbauende Haus bis dahin noch nicht beziehen kann, darf er bis Ostern auf dem Hause Oberbehme wohnen bleiben.
Die adeligen Gerechtigkeiten des Hauses Niederbehme, das abgebrochen werden soll, werden auf das Haus Oberbehme übertragen. Der Propst von der Horst behält sich dagegen für den in seinen Wrechten in der Steinlake neu zu erbauenden Rittersitz die Landtagsfähigkeit und alle adeligen Gerechtigkeiten des Hauses Oberbehme vor.
Für die obengenannte Summe von 4.560 Rtlr. 25 Gr. erhält der Propst von der Horst von dem Leutnant von Quernheim a) die Mühle auf der Werre für 800 Rtlr., an der das Haus Niederbehme die Halbscheid hatte, jedoch unter Vorbehalt des weiteren freien Mahlrechts für Haus Niederbehme und bei Erstattung der Hälfte der von dem jetzigen Müller noch zu fordernden Reparaturkosten, b) das Vorwerk am Oberbehmischen Hausgraben für 212 Rtlr., c) das Vorwerk auf Niederbehme (Nedderbehme) für 360 Rtlr., d) neun Scheffel und ein Viertel Land Herforder Maß, die der Leutnant von Quernheuim von Deterskamp bekommen hat und dafür dem Bauern die Freiheit und 11 Rtl. an jährlichen Abgaben gegeben hat, für 325 Rtl., e) die Niederbehmische Schule für 14 Rtlr., f) den Schafstall fpr 35 Rtlr., g) das neue Backhaus für 12 Rtlr., h) das Waschhaus exclusive des Beschusses für 266 Rtlr., i) für 300 Rtlr. Baumaterialien von dem auf Niederbehme wegzubrechenden Gebäude, und zwar das Tausend Back- und "Honig"-Steine zu 5 Rtlr. gerechnet. Damit bleibt Leutnant von Quernheim noch 2.236 Rtlr. 25 Gr. schuldig, die als Hypothek eingetragen und künftigen Michaelis bezahlt werden sollen. Bezüglich des von dem Propst von der Horst zu erbauenden Rittersitzes bezeugen Amtmann Rischmüller und Oberverwalter Gerland, die den Anschlag von Oberbehme gemacht haben nebst dem von Bermbeck (Behrenbeck) und Steinlake, dass der Platz in der Steinlake, den der Propst bebauen lässt, sein adelig freier Grund und Boden sei.
Dieser Vergleich wird in duplo ausgefertigt und von den Parteien besiegelt und unterschrieben. Gleichzeitig liefert Leutnant von Quernheim dem Propst von der Horst auch eine vidimierte Kopie des mit seinem älteren Bruder wegen des Gutes Niederbehme errichteten Kontraktes aus.

Unterschriften des Friderich von der Horst, Hilmer Ehrich von Quernheimb, Friderich Christian Rischmüller und Matthias Gerlandt. Als Zeugen unterschreiben Evert Steinlack und Cord Heinrich Brackmann.
Sonstige Beteiligte Friedrich von der Horst / Hilmar Erich von Quernheim / Friedrich Christian Rischmüller / Matthias Gerlandt / Evert Steinlack (Zeuge) / Cord Heinrich Brackmann (Zeuge)
Archiv   Oberbehme, Haus
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 13
Benutzungsort Archiv Haus Oberbehme
Formalbeschreibung Ausf., Perg. Angeheftet auf Papier die Bestätigung der Minden-Ravensbergischen Regierung vom 30.07.1735 mit den Unterschriften des F.W.v. Derenthal und H. Tileman nebst Oblatensiegel.
Überlieferungsart Ausf., Perg.
Siegel Aufgedrückte Lacksiegel des Friderich von der Horst, Hilmer Ehrich von Quernheimb, Friderich Christian Rischmüller und Matthias Gerlandt.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2010-11-30
Datum Änderung 2010-12-07
Aufrufe gesamt 8316
Aufrufe im Monat 1892