Regest

Datum 1749-06-04 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Clemens August von Bayern, Erzbischof von Köln
  Bayern, von, Clemens August  |  
Empfänger Joseph Ferdinand Freusberg
Ausstellungsort Bonn
Titel/Regest Kurfürst Clemens August, Erzbischof von Köln, bestellt den Joseph Ferdinand Freusberg, den er auf Bitten von dessen Vater Johann Adolph Freusberg, Rentmeisters zu Bilstein, durch Dekret vom 21.04. bereits in die Rentmeisterstelle adjungiert hat, nach dem Tode seines Vaters zum wirklichen Rentmeister in Bilstein und gibt ihm folgende Instruktionen:

1. Der Rentmeister soll alle Renten und Gefälle an Korn, Hafer, Gerste, Rindern, Hämmel, Schweinen und Geld, Pachten und Zinsen aus den Rentmeistereigütern einnehmen.

2. Er hat dafür zu sorgen, daß die Renten und Gefälle nach Anweisung der Rentmeistereiregister richtig geliefert werden, ausgenommen jedoch Nachlässe wegen Misswachs oder Hagelschlag. Bei säumiger Zahlung hat er zur Pfändung zu schreiten. Aus eigenem Verschulden versäumte Pachten muß der Rentmeister ersetzen.

3. Der Rentmeister hat in seiner Jahresrechnung bei allen Verpachtungen die Höfe, Ländereien, Wiesen, Fischereien und Mühlen zu vermerken, damit ersichtlich ist, auf wieviel Jahre jedes Stück und an wen verpachtet ist, ebenso die Pachtzeit und dieses schriftlich an die Hofkammer zu berichten, Ohne Anordnung der Hofkammer darf keine neue Verpachtung vorgenommen werden. Er muss auch darauf achten, dass die Ländereien nach Halbwinner-Brauch fleißig bebaut und verbessert werden.

4. Der Rentmeister hat darauf zu achten, dass die nicht verpachteten Benden zur rechten Zeit bewässert, die Maulwurfhaufen rechtzeitig zerstreut, und wenn die Wiesen nicht durch Vieh beweidet werden, gemäht und das Heu eingeführt wird.

5. Der Rentmeister soll darauf achten, daß der Wald und die Büsche im Amt Bilstein sowohl wenn Eckern vorhanden sind als auch sonst nicht veruntreut werden und dass sie nicht verschlagen und verhauen werden; ferner dass jährlich eine bestimmte Anzahl von Eichenstämmen angepflanzt wird weswegen er sich mit den Waldaufsehern und anderen verständigen Leuten beratschlagen soll.

6. Der Rentmeister darf ohne Vorwissen der Hofkammer keine Früchte oder anderes verkaufen, sondern soll um die Zeit, wenn die Früchte und anderes ihr Geld gelten und mit Nutzen abzusetzen sind, dieses mit Angabe des Vorrats und Preises an die Hofkammer berichten und sich dort Bescheid holen.

7. Der Rentmeister darf ohne Vorwissen der Hofkammer keinen neuen Bau oder Reparatur am Amtshause vornehmen, sondern auf Geheiß der Hofkammer nur durchführen, was unbedingt nötig ist.

8. Er muß alle Rechte des Erzstiftes in seiner Amtsführung wahren.

9. Die Amtsrechnungen gehen vom Januar bis zum 31.12. und sind danach zu verfertigen, damit er sie jedes Jahr spätestens Mitte Januar in doppelter Ausfertigung der Hofkammer einliefern kann. Er hat auch auf Anforderung zu Rechnungslegung zu erscheinen.

10. Ihm wird befohlen, ein ordentliches Heberegister über die jährlichen Einkünfte, Renten und Gefälle der Rentmeisterei anzulegen, das Original der Hofkammer abzuliefern und eien Abschrift für sich zu behalten (es sei üblich, dass in den erzstiftlichen Kellnereien von 7 zu 7 oder von 10 zu 10 Jahren die Heberegister erneuert würden). Er hat ferner alle Briefschaften, die sich auf die Gefälle, Renten und Gerechtsame der Rentmeisterei beziehen, getreulich zu verwahren, nichts davon auszuscheiden und ein richtiges Inventar anzulegen und dieses mit Unterschrift und Siegel an die Hofkammer einzusenden.

11. Der Rentmeister hat das Wohl des Kurfürsten und des Erzstifts in jeder Weise zu fördern. Er erhält jährlich 100 Rtlr. sowie 20 Malter Hafer für ein Pferd.
Archiv   Freusberg, Familienarchiv - Bilstein
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 4
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Orig., Papierheft
Siegel mit Hofkammer-Kanzlei-Siegel
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2010-11-30
Datum Änderung 2011-02-08
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