Regest

Datum 1517-04-01 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(des gudensdage na Judica)
Titel/Regest Bürgermeister und Rat der Stadt Werlle bekennen, dass vor ihnen Nolke Kremer, Bürger zu Soist, und Everd Scholer, ihr Mitbürger, als rechte Vormünder der Leneken, Ludeken und Herassmus, Kinder des verstorbenen Everd Scholer und seiner Ehefrau Barbern, im Beisein des Vrederich Sluter, Bürgermeisters, und Jürgen Sluter, Bürgers zu Soist, einerseits und Godert Brandis und vorgenannte Barbara, nunmehr dessen Ehefrau, im Beisein des Bürgermeisters Wilme Papen, Hinrike und Gerd Selion gen. Brandiss andererseits eine Teilung zwischen den Kindern einesteils und Mutter und Stiefvater andernteils nach der Stadt Gewohnheit und Recht mit der Zustimmung aller Beteiligten errichtet hätten, wonach den Kindern 1.200 Goldgulden in benannten Rentenbriefen übereignet und ihnen ausserdem, wenn sie mündig oder ausgestattet werden je 250 Goldgulden ausbezahlt werden, ihnen die Übernahme des Hauses mit Hof und Stall für 300 Goldgulden freigestellt sein, den beiden Jungen Ludeken und Herasmus das väterliche Salzhaus zugeteilt, Leneken dagegen die Anwartschaft auf 100 Goldgulden, die der Barbara aus der Erbschaft ihres Vaters Nolken Kremer zufallen werden. eröffnet und allen Kindern gewisse Hausratsgegenstände überlassen werden sollen.
Archiv   Collegium der Erbsälzer zu Werl und Neuwerk
Bestand   Lilien zu Borg,von, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Sv 2
Benutzungsort Stadtarchiv Werl
Formalbeschreibung Orig., Perg.
Siegel das angekündigte großer Werler Stadtsiegel fehlt
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-12-03
Datum Änderung 2010-12-03
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