Titel/Regest |
Erasmus Scholer, derzeit subdeputierter Richter und sämtliche Schöffen des Kurfürstlichen weltlichen Gerichts zu Werll transsumieren auf Bitten der Wilhelm von Schaffhausen zu Schaffhausen, Johann Nieschmidt und Dietrich Lobbe, Bürger zu Werll, die diesen von Jobst Pape und dess Ehefrau Agathe von Kaißen ausgestellte Schadlosverschreibung von 30.01.1577 wegen der von ihnen nach Jobst Freilassung aus dem erzbischöflichen Gefängnis übernommenen Bürgschaft, derentwegen sie jetzt in Anspruch genommen sind, um mit diesem Tanssumpt dem Moses Pape ein Beweismittel zu geben für die Rechtmäßigkeit seines Pfandrechts an 8 Morgen Heuwachs, die sie, die Bürger, dem Moses aus Jobst Papens eigenen Gütern laut der angehefteten Pfandverschreibung verpfändet haben.
Das Schöffensiegel wird angekündigt, es folgt der Text der Urkunde des Jobst Pape von 30.01.1577.
Unterschrieben hat Johann Wechman, Gerichtsschreiber zu Werll. Die erwähnte Pfandverschreibung fehlt. |