Titel/Regest |
Der Offizial des erzbischöflichen Kölner Hofes, ordentlicher Richter, befiehlt dem Pfarrer [freigelassen] und den Priestern, Klerikern, Notaren und Tabellionen auf Anhalten des Conrad von Boenen zu Berge, die Witwe und Erben des Jacob von der Capellen aufzufordern, innerhalb von 10 Tagen nach dieser Aufforderung die seit vielen Jahren schuldige Rente in Höhe von [freigelassen] Gulden bei Strafe der Exkommunikation zu bezahlen und zum nächsten Gerichtstag mit den Quittungen zu erscheinen.
Der Notar Lambertus Burich unterschreibt. |