Titel/Regest |
Holthauser Mersch: Domdekan und Domkapitel der Kirche zu Münster beurkunden, dass sie mit Zustimmung des Herrn Wilbrandt von Schagen, Senior, Domherr und Besitzer des Großen Weißamtes, dem Caspar [von] Schwansbell zu Schwansbell [d. Ä.] ein Stück Land verkaufen, genannt (in dath Ordekenn), gehörend zur Selhove des Großen Weißamtes, in der Größe von 2 Scheffelsaat, gelegen jenseits der Lippe in dem Land von der Mark in dem Holthauser Mersch, die Schwansbell gehört, zwischen dem Ochsenkamp des Schotte Frydag [zur Buddenburg] und dem Lippestrom bis zur großen Weide am Lippeufer. Sie übergeben noch ein anderes Landstück in der Größe von 4 Scheffelsaat, das Johann Lunemanns Erben nutzen soll und das dem Großen Weißamt gehört, gelegen jenseits der Lippe zwischen den Ländereien des Holthauser Mersches, dem Hagen des Bernd von der Wyck und dem Lippestrom. Das Domkapitel erhält dafür mit Zustimmung Schagens von Schwansbell: 5 Stücke Saatland, nebeneinander gelegen auf den Worden zwischen Schwansbells Busch, Schwansbells Dreischweg und Rollmanns Saatland, von denen 3 Stücke, die an dem Dreischweg auf der Rype liegen, dem Großen Weißamt gehören; die 2 anderen danebenliegenden Landstücke; 2 Landstücke, gelegen in Lunemanns Kamp, genannt Overken, nahe der Kuhle; 1 Landstück, gelegen vor Lunemanns Hof auf der Geist, das an dem Weg zwischen Lunemanns und Rollmanns Land liegt. Der Streit zwischen Schwansbell und Lunemann wegen des Grundes, gelegen in den Baudelbueren, wird dahingehend geschlichtet, dass Lunemann den Grund alleine besitzen soll.
Es siegeln das Domkapitel mit dem Kapitelsiegel und Schagen. |