Regest

Datum 1536-07-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Bürgermeister und Rat der Stadt Lünen bestätigen die von Caspar von Schwansbell [d. Ä.] mit 5 Siegeln bestätigte Urkunde vom 02.07.1536 über die Eheberedung und Regelung des Brautschatzes zwischen Wolbert Schade zu Reiste und Helene von Schwansbell, die in der Urkunde wörtlich wiedergegeben wird. Die Stadt Lünen besiegelt das Transsumpt. Ehevertrag zwischen Wolbert Schade zu Reiste und Helene von Schwansbell. Der Bräutigam nimmt die Braut zur Ehefrau. Caspar von Schwansbell [d. Ä.], Bruder der Braut, gibt dem Bräutigam als Ehesteuer und Brautschatz 850 goldene rheinische Gulden und Bekleidung für seine Schwester. Die Brautleute verzichten auf weitere Erbansprüche. Der Bräutigam gibt seiner Braut als Morgengabe den Hof Herinckhuisen, gelegen in der Soester Börde. Im Todesfall des Bräutigams soll die Braut zu dem Brautschatz weitere 400 Goldgulden erhalten. Sollte die Braut vor dem Bräutigam ohne leibliche Kinder sterben, so soll Caspar von Schwansbell [d. Ä.] den Brautschatz, die Kleider und Kleinodien zurückerhalten.

Zeugen sind auf Seiten des Bräutigams Hermann Berninckhusen und auf Seiten der Braut Caspar von Schwansbell [d. Ä.].

Jasper Ovelacker, Gossen von Velmede und Wolbert Schade zu Reiste siegeln.
Archiv   Schwansbell, Haus (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 16
Benutzungsort Stadtarchiv Lünen
Überlieferungsart Ausf. - Papier;
Siegel anh. Siegel der Stadt Lünen, erh.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2011-01-17
Datum Änderung 2011-01-27
Aufrufe gesamt 2113
Aufrufe im Monat 761