Titel/Regest |
Dietrich Kumpsthoff, Richter zu Lünen des Herzogs [Johann] Wilhelm von Kleve-Mark, beurkundet, dass Johann von Rüspe zu Bockeloh und seine Frau Hilberg von Schwansbell dem Caspar von Schwansbell zu Schwansbell [d. J.], ihrem Schwager und Bruder, die Erfüllung des zur Abfindung für den Erbanteil an dem Haus Schwansbell aufgestellten Vertrags vom 04.02.1580 unter den Geschwistern und zwischen ihm, Rüspe, und Caspar von Schwansbell sowie vor dem Richter Kumpsthoff aufgestellten Vergleichs vom 30.08.1580 bestätigen. Sie verzichten auf alle Erbansprüche an dem Haus Schwansbell.
Es siegeln der Richter und Johann von Rüspe. Die Eheleute unterschreiben.
Zeugen sind Berthold Huperti, Richter zu Nienrodde, Meister Wilhelm Hole von Einrinckhausen und Georg Spormecker, Gerichtsfrone. |