Titel/Regest |
Niederhof: Heinrich, Abt zu Werden und Helmstedt, bekennt, dass er nach dem Tode des Heidenreich von Schwansbell zu Schwansbell, Drost der Ämter Hörde und Lünen, dessen Sohn Heinrich Adolf von Schwansbell für eine jährliche Pacht und Zahlung des Gewinngelds gemäß einem am 03.12.1551 geschlossenen Vertrags mit dem Stiftshof Niederhof, gelegen im Amt und Gericht Lünen, Kirchspiel Derne und Bauerschaft Horstmar, belehnt hat. Die jährliche Pacht 14 Tage um Martini [11.11.] beträgt 8 Werdensche Mark. Sofern auch Schwansbell stirbt, soll innerhalb eines Jahres ein Nachfolger benannt werden. Das Gewinngeld beträgt 5 rheinische Goldgulden. Der Abt siegelt mit dem großen Abteisiegel und unterschreibt. |