Titel/Regest |
Viktor Vuncke hatte im Auftrag des Johann von Merfeld den Johann von den Hane, Richter zu Dülmen des Herrn [Bischofs] von Münster, um Anberaumung eines Gerichtstages wegen Alke Kettel, wohnhaft zu Lovessen, gebeten. Der Richter ließ Alke Kettel durch seinen Fronen vorladen. Vuncke ließ daraufhin durch den Richter fragen, wem sie leibeigen sei. Kettel antwortete, sie sei Leibeigene des verstorbenen Herrn Ritters Gerd von Keppel, noch bevor dieser Ritter geworden sei, auch schon vor der Soester Fehde, und dann bis zu seinem Tode. Nun sei sie Leibeigene Merfelds.
Der Richter siegelt.
Zeugen sind Bernd Hübert, Hermann Wyppüp und Johann Mesmaker. |