Titel/Regest |
Stadtwinkel: Wessel Vinnige, Richter zu Lünen, beurkundet, dass Rotger Bachine, Bürger zu Lünen, von Caspar von Schwansbell [d. Ä.], Erbherr des Niederhofs, auf der Grundlage vorheriger Verträge, den Stadtwinkel ("Stelteswinkelu") mit dem dabeiliegenden Fischwert für 10 Jahre gepachtet hat. Der jährlich zu Michaelis [29.09.] zu entrichtende Pachtzins beträgt 5 Joachimstaler. Der Stadtwinkel ("Stelteswinkel") liegt an der Seseke und reicht bis zum Fischwert und bis zum Kämpchen, der zum Hof des Arnd Husemann gehört. Über den Stadtwinkel ("Stelteswinkelu") soll ein "Dungell wegh" zwischen Lünen und dem Esch angelegt werden.
Der Richter siegelt.
Zeugen sind Friedrich Althof, Hermann Tappe, Christoffer Koepe, Bürger zu Lünen, und Reinhard Kremer, Frone des Gerichts. Rotger Bachine unterschreibt. |