Titel/Regest |
Der Rektor, Magistrat und die Doktoren der Universität zu Wittenberg bekunden, dass Friedrich Drachstet, Notar des kursächsischen Hofgerichts, vor ihnen ausgesagt habe, dass Dietrich [von] Schwansbell und sein Bruder Caspar von Schwansbell [d. J.], beide adelig und aus dem Land von der Mark, Studenten in Wittenberg, ihm in Gegenwart von Zeugen folgendes mitgeteilt haben: Dietrich von Schwansbell, von dem Stift und [Dom-]Kapitel zu Osnabrück mit einer Präbende und einem Kanonikat ausgestattet, verzichtete darauf zugunsten seines Bruders Caspar von Schwansbell [d. J.]. Die Resignation erfolgte im Beisein der Zeugen und der beiden Brüder am 25.08.1565. Da der Notar hierüber aus zeitlichen Gründen kein Notariatsinstrument ausstellen konnte, hat er die Universität zu Wittenberg um dasselbe gebeten. Diese bestätigt den Vorgang und bescheinigt, dass Caspar [von] Schwansbell [d. J.] auf der Universität studiert und sich erbar verhalten habe.
Die Universität siegelt mit dem Universitätssiegel. |