Titel/Regest |
Heidenreich von Schwansbell, Drost der Ämter Lünen und Hörde, bekennt, dass Johann Ketterich, Erbgesessener und Ratsherr zu Lünen, in der Woche vor Ostern 1659 ihm 300 Rtlr. geliehen hat, die er zur Auszahlung des Kindteils seiner + Schwester [Anna von Schwansbell, verheiratete von dem Berge zu Niengraben] an die Erben benötigt. Er verspricht die Zahlung der jährlichen Pension in Höhe von 18 Reichstalern 8 Tage um Ostern. Als Pfand setzt er den Bulenkamp, gelegen zwischen dem Esch und dem Horstmarer Bulken im Amt Lünen und Bauerschaft Horstmar. Er gestattet Ketterig die Nutzung des Kamps anstelle der Zahlung der Pension. Schwansbell siegelt und auf Bitten Ketterigs der Richter zu Lünen, Giesbert Freytagh, die zusammen mit Schwansbells Frau [Anna Sybilla von Ascheberg] unterschreiben. |