Titel/Regest |
Casper von Schwansbell [d. Ä.] schließt mit der Stadt Lünen einen Vertrag über verschiedene Streitigkeiten: Die Lüner gestatten Schwansbell, seinen Teich, gelegen auf der Drift zwischen seinem Kamp [Nienbaum] und dem Gemeinweg, einzuzäunen, 7 Fuß entfernt vom städtischen Grund, Kerstien Pipers Kamp, an dessen Hecke und Kamp des [Herrn] von Oer, wohin Schwansbell nun seinen Mühlenweg verlegt. Schwansbell soll am Zugang des Weges eine Brücke errichten. Dafür hat Schwansbell auch im Namen seiner Frau Hilberg [von Frydag] den Lünern 4 1/2 Scheffel Land, gelegen auf dem Osterfeld, zu deren Nutzen und zum Weiden von Vieh gegeben: 3 Scheffelsaat liegen zwischen Dirk Wegeners Acker, Heinrich Heykyncks Land und Heinrich Vinniges Kamp, von denen Heinrich Elsmann 2 Scheffelsaat und Bernd Nuse 1 Scheffelsaat gepachtet haben; 1 Maltersaat Land liegt zwischen Bernd Cordes und Wegeners Land sowie Heinrich Vinniges Ländereien, das ebenfalls Bernd Nuse nutzt. Die Lüner sollen fortan die Landstücke nutzen. Die Bestimmungen des Vertrages vom 04.10.1547 sollen ihre Gültigkeit behalten.
Schwansbell und die Stadt Lünen besiegeln die beiden Ausfertigungen.
Zeugen sind Roser von Westrem, Pastor zu Alt-Lünen, Ernst von Bodelschwingh, Amtmann zu Lünen, Dietrich von Schwansbell, Bruder des Casper von Schwansbell [d. Ä.], die Bürgermeister Wessel im Schwanen und Wessel Vinnige sowie Hermann Hanebecke, Stoffer Wenner, Rotger Drensche und Bernd Tappe. |