Regest

Datum [nach 1420, vor 1424-04-04] Suche DWUD Suche DWUD Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Als der verstorbene Dietrich von Schwansbell seine letzte Frau Catharina heiratete, wurde ihr im Ehevertrag eine Leibzucht von jährlich 100 rheinischen Goldgulden ausgesetzt. Der übrige Nachlaß sollte an Dietrichs Erben fallen. In seinem Testament bestimmte Dietrich von Schwansbell als Testamentsvollstrecker den Edelherrn Walram von Kerpen, Domherr zu Köln, und Herrn Johann von Kempen, Werkmeister des Doms. Acht Tage später ernannte Dietrich von Schwansbell noch Herrn Konrad Berswordt, Bürger zu Dortmund, zum Testamentsvollstrecker. Inhalt des Testaments: Zum Bau des Kölner Domes gab Dietrich von Schwansbell die 3.000 Goldgulden, die ihm der Erzbischof von Köln schuldete, doch soll Catharina auf Lebenszeit die Rente von 240 Gulden aus dem Zoll zu Bonn erhalten, die Dietrich für die Schuldsumme verschrieben war. Das Kloster Deutz erhält die 100 rheinischen Gulden, die ihm Dietrich von Schwansbell geliehen hatte. Das Kloster Oelinghausen erhält die 60 rheinischen Gulden, die es Dietrich von Schwansbell an rückständigen Zinsen schuldet. Das Kloster soll dafür sein Jahresgedächtnis halten. Die Erben des Johann van me Hertze, Sohn des Ritters Goderd van me Hertze, sollen 20 rheinische Gulden erhalten. Die Erben van me Cosele sollen 20 rheinische Gulden erhalten. Die Kirchen St. Reinoldi, Liebfrauen, St. Nicolai, St. Petri, St. Katharinen, der Prediger und die Minderbrüder in Dortmund sollen je 10 rheinische Gulden für den Bau erhalten. Das Gasthaus zu Dortmund soll 60 rheinische Gulden erhalten, doch mit der Bedingung, dass seine Frau Catharina gegen eine Miete von jährlich 2 Gulden auf Lebenszeit das Haus beim Gasthaus nutzen darf. Heinrich von Oer hatte dem Dietrich von Schwansbell für 150 rheinische Gulden einen Hof zu Wickede versetzt; mit diesem Geld soll in der Kirche zu Alt-Lünen ein Altar gestiftet werden. Wenn das Gut eingelöst wird, soll das Geld für den Altar verwendet werden. Dietrich von Schwansbell hatte der Kirche in Alt-Lünen eine Monstranz übergeben, die ihm von Bernd von Strünckede d. Ä. verpfändet worden war; wenn die Monstranz eingelöst wird, soll die Kirche zu Alt-Lünen das Entgelt erhalten. Catharina von Schwansbell erhält den Nießbrauch an dem Hausgerät, das Dietrich von Schwansbell vor seiner Heirat mit Catharina besaß; nach Catharinas Tod soll es an Dietrichs Erben fallen. Catharina von Schwansbell erhielt von Dietrich von Schwansbell 25 rheinische Gulden und 90 Malter Roggen Bockumer Maßes, die Heinrich von Oer schuldete.
Vermerke RV
Archiv   Schwansbell, Haus (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. fehlt
Benutzungsort Stadtarchiv Lünen
Altsignatur IA1b und R 3
Überlieferungsart Orig., Perg.; 13,5x51,5 cm; Regest: Repertorium, S. 1, 171. - Zur Datierung s. Heß, St. Marien, Bd. 1, S. 171f. - Orig.: Stadtarchiv Recklinghausen, Archiv Westerholt-Arenfels (AWAr), Urk. Nr. 35; Regest: Repertorium, S. 1, 171.
Siegel ohne Siegelspuren.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2011-01-17
Datum Änderung 2011-01-17
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