Titel/Regest |
Sibilla, Äbtissin des kaiserlichen freiweltlichen Stifts Essen, Gräfin zu Montfort (Montfordt) und Rothenfels (Rottenfelß), behandet Johan van Sutum und dessen Frau Anna Schymmels zu Langenbochum (Langenbouckum) auf beider Lebenszeit mit dem Hof und Gut genannt Wollinckhove, der zum Broickhof gehört und im Kirchspiel Buer (Buyr) und der Bauerschaft Erle (Erllen) liegt. Die Eheleute sollen nach Ausweis der Abteiregister Stiftspacht, Zins, Dienste, Schatzung und Bede für den Hof leisten und dürfen den Hof nur mit Genehmigung der Äbtissin aus der Hand geben. Der Hof soll von ihnen in gutem Stand gehalten werden. Sollten sie gegen diese Auflagen verstoßen, soll ihnen der Hof entzogen werden. Nach ihrem Tod sollen ihre Erben der Äbtissin für jeden von ihnen beiden eine Essener Mark zahlen. Der Hof fällt nach dem Tod beider Eheleute an den Stiftshof Broickhof zurück, es sei denn die Nachkommen können ihn erneut gewinnen. Die Äbtissin siegelt.
Zeugen: Dyderich up dem Bergh, Johan Pege, Richter, Henrich Schulte im Broickhof, Herman to Schaleke, Arndt an der Heyde, Frone des Broickhofes. |