Titel/Regest |
Catharina Gräfin zu Tecklenburg (Teckeneburg), Äbtissin des kaiserlichen freiweltlichen Stifts Essen, behandet Everdt, Sohn Everdtz Schulten in der Wanden und dessen Frau Else, mit dem Stiftshof Wellinckhove im Kirchspiel Buer (Buyr) Bauerschaft Erle (Erlloe), den ihm die Gerdt Wilhems zu Westerholt(-e) überlassen hat. Everdt soll den Hof, der zum Broickhof gehört, auf Lebenszeit nutzen, doch bleibt der Gerdt ihr Leben lang ihr Recht an dem Hof vorbehalten. Everdts soll von dem Hof Pacht, Schatzung und die üblichen Abgaben zahlen. Vom Hof darf nicht entfremdet werden. Nach Everdts Tod sollen seine Erben eine Essener Mark zahlen, haben jedoch kein Anrecht am Hof. Mit Zustimmung der Äbtissin können sie den Hof erneut gewinnen. Sollte Everdt Joiste, älteste Tochter des Johan Wilhems, heiraten, soll er einen Brautschatz zu ihr auf den Hof mitbringen. Die Äbtissin siegelt. |