Titel/Regest |
Catharina Gräfin zu Tecklenburg (Teckeneburgh), Äbtissin des kaiserlichen freiweltlichen Stifts Essen, behandet auf Bitte des Rutger von der Horst zur Horst und wegen seiner Verdienste die Geschwister Johannes und Elisabeth von der Horst, Kinder des Rutger von der Horst und der Anna von Palant, mit zwei Stiftshöfen, nämlich dem Hof Lynderbusch und Bollendekens Gut zur Erle (Erllen) anders Wellinckhove genannt, im Kirchspiel Buer (Buyr), das zum Broickhof gehört. Die Geschwister sollen die Höfe auf Lebenszeit nutzen, ihretwegen die üblichen Dienste und Abgaben zahlen, und von den Höfen nichts entfremden. Beim Tod der beiden Geschwister soll der Äbtissin für jede Person und jeden Hof ein rheinischer Goldgulden gezahlt werden. Zwei ihrer Erben können die Höfe mit je einem guten Viertel Wein gewinnen. Denjenigen, die derzeit mit den Höfen behandet sind, bleibt die ihnen zugesicherte Zeit der Nutzung vorbehalten, es sei denn, sie einigen sich mit den jetzt Behandeten in anderer Weise. Die Äbtissin siegelt. |