Titel/Regest |
Vor Bernardt Rensing, Richter des kurkölnischen weltlichen Gerichts zu Recklinghausen, verkauft Johan Gisbert von der Capellen, Ritter des Malteserordens, dem Matthias Freiherrn von Nesselrode, Herr zu Rhadt und Lüttinghof (Luttgenhoff), seine freien und allodialen Güter Bonemans und Kochs im Kirchspiel Polsum, wie sie ihm in der brüderlichen Erbteilung zugefallen sind, für 2.812 1/2 Rtlr. Vom Gut Koch ist allerdings eine Abgabe an den Hof in Kirchhellen zu entrichten, weshalb der Kurfürst als Hofherr von dem Verkäufer um die Erlaubnis für den Verkauf gebeten werden soll. Der Verkäufer kann die Güter innerhalb von fünf Jahren für die genannte Summe zurückkaufen, muss dann aber je hundert Rtlr. einen Rtlr. zuzahlen, weil der Käufer sonst nur eine vierprozentige Verzinsung seines Kapitals hätte. Zur Sicherung des Käufers übergibt ihm der Verkäufer die von seinem Bruder Georg von der Capellen zu Wittringen am 20.12.1653 ausgestellte Versicherung und setzt alle seine Güter zum Unterpfand. Der Richter siegelt.
Standgenossen: Henrich Fabritius, Lizentiat der Rechte, Henrich Horst, Einnehmer der vestischen Landschaft, und Hermann Jeibmann, Gerichtsschreiber. |