Titel/Regest |
Ferdinand, Abt der kaiserl. freien Stifte Werden und Helmstedt, behandet nach dem Tod des Johann Bertram Freiherrn von der Recke, Herr zur Horst, dessen Sohn Mauritz Johan Bertram Freiherrn von der Recke zu Uhlenbrock mit dem Pacht- und Zinsgut Sinsinckhove, nun ther Wyschen über Ridders Gut in der Haard (Hardt) genannt, im Vest Recklinghausen. Mit der anderen Hand ist Herman Dietherich Freiherr von der Recke, Herr zur Horst, sein Bruder, mit dem Gut behandet. Das Gut gehört zum Sattelgut Heldringhausen und ist dorthin dingpflichtig. Vom Gut sind die üblichen Abgaben zu zahlen. Beim Tod eines der beiden Inhaber soll einer seiner Erben mit dem Gut behandet werden, so dass immer zwei Hände an ihm stehen. Der Abt unterschreibt und siegelt mit seinem Sekretsiegel. |