Regest

Datum 1679-04-22 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor Johann Dietherich Rensingh, Richter des kurkölnischen weltlichen Gerichts zu Recklinghausen, zeigt der Gerichtsprokurator Vincent Jeibman an, dass laut vorgelegter Urkunde Ida von Gendt, Witwe von und zum Lohe, dem Henrich Bracht drei Kotten zu Marl verkauft habe. Die Verkaufsurkunde ist inseriert:

27.03.1679, Ida geb. Freiin von Gendt, Witwe von Loe, Frau zum Lohe, Horstmar und Ovelgünne, Vormund ihrer Kinder, hat bei Henrich Bracht, Vorsteher in Westerholt, 850 Rtlr. aufgenommen und damit an Schulden 130 Rtlr. weniger 47 Stüber zum Rückkauf des Gutes Ulfenbrock bei Marl, an Personen zu Wesel 131 Rtlr., Herman Meinertz zu Wesel 150 Rtlr., Adrian Wilhelm Fabritius, Dr. theol. und Kanoniker B. M. ad gradus, 185 Rtlr., Baumeister zu Wesel 254 Rtlr. 47 Stüber bezahlt. Zur Bezahlung ihrer Schuld hat die Witwe dem Bracht das zum Gut Ulfenbrock gehörige Holz übertragen, wobei jedoch noch eine Restschuld von 400 Rtlr. blieb. Die Witwe hat dann noch 50 Rtlr. bei Bracht geliehen, die sie zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit in Kranenburg verwandt hat. Von dieser Schuld hat die Witwe 30 Rtlr. zurückgezahlt, so dass 420 Rtlr. bleiben, auf deren Zahlung Bracht jetzt gerichtlich drängt. Da bereits am 22. März die Zitation gegen sie ergangen ist und sie eine schimpfliche Exekution vermeiden möchte, tritt die Witwe dem Bracht drei Kotten im Dorf Marl ab, die zu Haus Lohe gehören, nämlich Helmigs mit Garten, Wiesen und zwei Scheffeln Saatland, wovon an Pacht 4 Rtlr., 2 Scheffel Roggen und mehrmals jährlich Freitage geleistet werden müssen, dann Averdicks, jetzt Möllers genannt, mit dem Garten über dem Mühlenbach und dem Mollerskamp zu fünf Scheffeln Landes, wovon 2 1/2 Rtlr., 2 1/2 Scheffel Roggen, 2 1/2 Scheffel Manckorn, 4 Maidienste, 4 Fuhren, 4 Frondienste und ein Huhn an Pacht zu leisten sind, schließlich Kettelhacke mit zwei Scheffeln Saatland auf Kettelhacken Kamp neben Tonßman Lowerig genannt Wicken Stück, wovon jährlich 3 Rtlr., 1 Scheffel Roggen, 2 Maidienste und 2 Paar Hühner an Pacht zu geben sind. Die Witwe behält sich vor, die Kotten innerhalb von 5 Jahren für 420 Rtlr. zurückzukaufen. Da der Verkauf gerichtlich bestätigt werden muss, beauftragt die Witwe den Vincent Jeibman mit ihrer Vertretung, unterschreibt und siegelt. Dietherich von und zum Loe bestätigt am 04.04.1679, dass der Verkauf zu seinem und seiner Angehörigen Nutzen geschehen ist, unterschreibt und siegelt. - Der Richter bestätigt den zugunsten der Minderjährigen vorgenommenen Verkauf und siegelt zusammen mit der Witwe von Loe und Dietherich von und zum Loe.

Standgenossen: Johannes Pfingsthorn, Notar und Gerichtsschreiber, und Frantz Westerholt, Gerichtsfrone.
Archiv   Havixbeck
Bestand   III Lüttinghof, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 52
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausf.-Perg., 3 Siegel: 1 (ab), 2. Witwe von Loe, 3. Dietherich von und zum Loe, Unterschriften der Witwe und des Dietherich von Loe sowie des Gerichtsschreibers

Rückseite: Signatur (N. 1)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-01-17
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