Titel/Regest |
Anna Salome, gefürstete Äbtissin des Stiftes Thoren und Pröpstin des Stiftes Essen, Frau zu Ubach und Niederötern, geb. Gräfin zu Manderscheid, Blankenheim, Freifräulein zu Kunkerrath, Daun und Erpe, oberste Hofschultin des propsteilichen Oberhofs Nünning und Pepping, behandet nach dem Tod der Brüder Matthias und Bertram Freiherrn von Nesselrode auf Bitte des Freiherrn von Nesselrode zu Lüttinghof, Dombursener zu Münster, dessen Neffen Matthias Bertram Johan Wilhelm, Herr zum Rhadt, und Bertram, Herr zum Grünberg, beide Freiherrn von Nesselrode, jeweils mit einer Hand mit dem Brockmanshof zu Suderwich (Surich), der zum Hof Pepping und zur Propstei Essen gehört. Von dem Hof, der nicht verändert werden darf, sind die üblichen Abgaben zu zahlen, stirbt einer der Inhaber des Hofes, ist eine Essener Mark zu zahlen. Das Gut soll dann von einem Erben erneut gewonnen werden. Die Pröpstin unterschreibt und siegelt. |