Titel/Regest |
Äbtissin, Priorin und sämtliche Kapitularen des Klosters Gräfenthal (Graventhaell) zu Neukloster (Newen Cloester) verschreiben dem Johann Wilhelm Freiherrn von Nesselrode zu Lüttinghof, Dombursener zu Münster, münsterischer Geheimer Rat und Lehnkammerpräsident, ihrem Wohltäter, für 1.000 Rtlr. in kurbrandenburgischen und anderen Guldenstücken, den Rtlr. zu 60 klevische Stüber gerechnet, eine Rente von 50 Rtlr. Die Rente, die zu Martini fällig ist, hat der Freiherr von Nesselrode seiner Schwester Anna Gertrud Freiin von Nesselrode, Äbtissin zu Neukloster, auf Lebenszeit ausgesetzt. Nach dem Toder der Äbtissin fällt die Rente an das Kloster, das dafür dem Freiherrn von Nesselrode nach dessen Tod eine Memorie zu Johannis bapt. halten soll, bei der den anwesenden Nonnen 25 Rtlr. gegeben werden sollen. Die übrigen 25 Rtlr. sollen bei einer Memorie am 28. Juli verteilt werden, an welchem Tag die Schwester des Freiherrn zur Äbtissin gewählt wurde. Falls die Memorien nicht gehalten werden, können die Erben des Freiherrn Kapital und Zinsen einfordern.
Es siegeln die Äbtissin, Johann Wilhelm von Nesselrode und der Konvent. |