Titel/Regest |
Die Eheleute Johan und Anna von Melschede bekunden, sie hätten in ihren Nöten dem Jaspar Falcken zum Rockholl ihre beiden Höfe Buschhusen und Berchuisen für 600 Taler verkauft oder für 36 Taler Jahreszinsen, jedoch mit dem Vorbehalt der Wiederlöse. Um nun dem Käufer keine weitere Bürgschaft zu leisten, ersuchen sie ihre nächsten Verwandten Stephan von und zum Neuhoff [Nienhove], Drost zur Newerstadt und seine Gemahlin Margaretha von Canstein, die dem Falcken gegebene Verschreibung an sich zu lösen. |