Regest

Datum 1653-12-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Stephan Dietherich von Neuhoff [Neuerhoff] zu Horstmar und Neuvenburch, Sohn Jacobs und der Wilhelma von Reck, schließt mit Dorothea Elisabeth von und zu der Wenge, Tochter Dietherichs von und zu der Wenge und Bönninghausen und der Engell Elisabeth von Boenen, einen Heiratsvertrag. Der Bräutigam verspricht seiner Braut den Mitbesitz seiner Höfe Horstmar und Nienborg mit allen Gründen, Renten und Einkünften und seine Braut in ihrer Religion und Gottesdienst weder durch sich noch andere, Geistliche oder Weltliche jeglicher Gestalt zu betrüben oder beunruhigen zu lassen. Dagegen will ihm die Braut Dorothea Elisabeth von der Wenge nach der Intention ihres sel. Vaters wie auch der noch lebenden Mutter und nächsten Verwandten, damit die Güter nicht zerteilt, sondern konserviert werden, als Mitgabe mitbringen das Haus zur Wenge und Bönninghausen samt allen Pertinenzien und Rechten... Nichts ausgeschieden, wie die Frau Mutter auch dies alles überträgt. Doch soll die Mutter den Haushalt, wie bisher zum Besten der jungen Eheleute auf dem Hause zur Wenge fortsetzen und das Haus Bönninghausen, den Zehnten ausgenommen, für sich als Leibzucht behalten. Falls sie den Haushalt aufgeben will, erhält sie Bönninghausen und einen adeligen Sitz in Dortmund und andere Renten. Die beiden jüngern Schwestern Sophia Palandt und Dietherich Johanne bleiben, so lange sie unverheiratet sind, bei der ältern und ihrem Ehemann, speisen an deren Tische und erhalten von den jungen Eheleuten jährlich 60 Taler. Sollten sie sich indess anderwärts aufhalten wollen, so erhalten sie außer jenen 60 Talern noch die Renten bestimmter Höhe. Wenn sie indes das Alter erreicht haben und heiraten, so haben die jungen Eheleute jeder Tochter 10.000 Taler als Aussteuer in gewissen Raten auszuzahlen. Die Mobilien bleiben nach dem Tode der Mutter den jungen Eheleuten, ebenso das verschnittene Leinen; das ungeschnittene Leinen teilen sich die beiden jungen Töchter und bekommen außerdem je 3 Betten usw. Sollte später eine von den jüngeren Töchtern mit dieser Aussteuer nicht zufrieden sein und sich widersetzen, so übergibt die Frau Mutter alles, was sie in die zweite Ehe bringen darf, zur Konservierung der Güter an ihre älteste Tochter. Sollte aber die Mutter zum zweiten Mal heiraten, so erhält sie an eingebrachtem und erspartem Gelde die Summe von 6.000 Talern und die jüngern Töchter in dem Falle nur 8.000 Taler jede. Der Bräutigam verspricht seiner Braut zur Morgengabe den Schulte Ebbinkhof zu Schöppingen. Nun folgen die Bestimmungen und Bedingungen für eventuelle Todesfälle ohne Kinder seitens der beiden Ehekontrahenten. Es untersiegeln und unterschreiben die Ehekontrahenten und die Mutter von Wenge, sodann ein Stephan von Neuhoff [Neuwenhoff] (vielleicht Bruder Stephan Dietherichs), Diederich von der Reck zu der Reck, Werner von der Wenge, Ludolff Georg von Boenen, Johan Keppel, Joh. Broikhusen, Johan Hebertz.
Vermerke Reppenroidt = Reppelmondt
Archiv   Loburg (Dep.)
Bestand   Horstmar-Nienborg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 271
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Es unterschreibt, aber ohne zu untersiegeln, der Notar Engelbert Heidtfeldt
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-01-17
Datum Änderung 2011-02-21
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