Titel/Regest |
Auf Anregung des Burgmanns zu Horstmar nimmt der Notar Johannes zur Horst ein Zeugenverhör darüber auf, ob man nicht ehedem von Ottenstein bis Horstmar gejagt habe. Der alte Zeuge erklärte, dass man vom Hause Ottenstein gejagt habe bei der Distermühle vorbei, um Metelen bis an die Pfähle, ausgeschlossen die Hovesath Torck zu Asbeck, dann durch die Ovelgünne bis Klein Burloh, von hier um Derfeld nur nicht in der Hovesath Rocholl von Valcke, dann durch das ganze Amt Rüschau [Russchowe], ausgeschlossen die Hovesath Alst und den Erdbeerberg, durch Lehr bis an die Pfähle des Grafen von Bentheim; sodann bezeugt er, welche Beschränkungen die Burgmänner zu Horstmar gehabt hätten. Dies Zeugenverhör ließ der Burgman Dietherich Gisbert von Morrien anstellen. Geschehen auf der Saalkammer zu Horstmar im Beisein des Bürgermeisters David Ruele und Berndt Hermelingh. |