Titel/Regest |
Wilhelma von der Reck bestimmt: Auf ihrem Grabe soll ein Leichenstein mit ihrem angebornen Wappen ruhen; wo sie beerdigt wird, sollen die Armen 10 Taler oder Wert derselben haben. Zum Generalerben und Exekutor setzt sie ein ihren Sohn Stephan Diederich von Neuhoff [Newhoff] zu Horstmar und Wenge, oder seinen rechtmäßigen Erben. Dieser soll ihre Leinwand, ihre Rente, Gelder, rückhändigen Forderungen und das Silbergeschirr haben, das indess meistens ihre Tochter Anna Margaretha, Frau vom Neuhoff [Newhof] bekommen habe, ferner die Erbschaft ihres sel. Bruders, 1800 Taler, ferner die Erbschaftsanteile vom Nachlass ihres Bruders Diederich Adolf Bischof von Paderborn. Sie setzt hinzu, dass sie sich mit ihrem Ehegatten Jacob von Neuhoff [Newhoff] in großen Kriegsbeschwerden auch im Exil zu Münster nach der Gefangennahme zu Coesfeld lange Jahre durch viele Geldanleihen habe unterhalten müssen. Da ihre Tochter Anna Margaretha aus ihrem kleinen Gütlein eine ansehnliche Aussteuer, Kissenfüllung und Geld erhalten habe, so solle sie damit zufrieden sein; doch soll ihr Sohn der Frau Schmisinck zum freundlichen Gedächtnis einen Ring, grün, rot und weiß geammulirt (von Amulett ?) mit einem viereckigen, oben glatten Diamant geben. Ihres Sohnes Frau, Dorothea Elisabeth von der Wempe erhält einen Ring mit einem Rubin und Diamant, der folgende Inschrift trägt: Gott vertrawe ich, Der erhält mich. Ihre beiden Paten Sibilla Wilhelma von Schmising und Wilhelma Sophia von Newhoff erhalten je 10 Taler. Stephan Diederich und Johan Georg, Gebrüder von Newhoff, erhalten jeder zwei Rosenoble, Helena Margaretha und Maria Elisabeth, Geschwister von Schmising, erhalten je einen Ring, die eine mit einem Rubin, die andere mit einem Rubin und Smaragd. Wer von den Erben sich mit seiner Erbschaft unzufrieden zeigen sollte, erhält gar Nichts. |