Regest

Datum 1701-04-11 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Johan Diederich von Neuhoff, Herr zu Wenge, Horstmar und Bönninghausen macht, da er ohne Leibeserben ist, sein Testament. Er will bestattet werden in der Kirche zu Curl [Cuhrll], wo er den Armen alsdann 25 Taler vermacht. Er legiert seinem Vetter Christ. Giesbert Diederich Freiherr von Khainach 1.000 Taler, wofür er seiner Schwester und Ehefrau mit Rat und Tat später zur Seite stehen soll. Da er ferner nach dem elterlichen Testament des Stephan Diederich von Neuhoff und der Dorothea Elisabeth von Wenge, indem sein zweiter Bruder geistlich geworden, rechtmäßiger Erbe zu Horstmar und Nienborg sei, wie das auch der geistl. Deutschordensbruder im Kontrakt vom 16.12. 1690 anerkannt habe, so vermache er diese Güter seiner Schwester Maria Engele von Neuhoff. Dieselbe erhält ferner seine Kindesquote vom Hause Wenge und den ihm vermachten Nachlass seines jüngeren Bruders Jacob Leopold und sonstige Gefälle. Da verlaute, dass sein Bruder, der Deutschordensritter Johan Georg von Neuhoff die münsterschen Güter an seine Base Elisabeth Anna Theodora von Neuhoff, Freifrau von Beverförde, vermachen wolle, so solle seine Schwester Maria Engel sämtliche Wengesche, Neuhofische und Bönninghauser Güter selbst haben mit allen Kapitalien. Laut Ehekontrakt aber behält seine Frau Maria Gertrud Magdalena von Vestrum ihren Kindsteil, Kleinodien und die Hälfte des Ersparten, also 4.000 Taler, dabei 400 Taler Leibzucht und die Nutzung der Morgengabe. Sie stammt vom Hause Meinhövel. Überdies erhält sie alle Mobilien des Hauses Wenge und die von seiner Großmutter an seinen Bruder Jacob Leopold vermachten Sachen. Da endlich alle seine Brüder mit Ausnahme des Deutschordensritters gestorben seien und daher Stamm und Namen nicht fortpflanzen könne, so sollten sich seine Schwestern Wilelma Sophia, Frau von Hugenpott zu Stockum, ferner Maria Engel und seine Base Elisabeth Anna Theodora, Freifrau von Beverförde, die wengeschen, bönninghausischen und neuhoffischen Güter und Kapitalien teilen. Sodann trifft er noch Bestimmungen, wenn er die horstmarschen Güter erben würde durch Prozess.
Vermerke Das Jahr 1608 ist fraglich
Archiv   Loburg (Dep.)
Bestand   Horstmar-Nienborg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 329
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Es siegeln und unterschreiben noch vier Zeugen. Alle 5 Siegel sind erhalten
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2011-01-17
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