Regest

Datum 1783-11-13 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Nachdem die Gebrüder Goswin Carl von Düngelen und Harkenscheid und Johan Gisbert von Düngelen zur Wiesche die Vormundschaft des Minderjährigen Freiherrn von Elverfeldt gen. von Beverförde wegen des von diesem besessenen hochfeldschen und grevellschen rauhen und blutigen Zehnten als eines zur wittenschen Lehenkammer gehörigen Lehens, das durch Gudila Johanna von Hugenpoth, Tochter des Stephan Diederich von Neuhoff jun., auf ihren Mann Johan, Moritz Wienhold Freiherrn von Düngelen vererbt war, bei der genannten wittenschen Lehenkammer belangt und den Zehnten durch Appellation 1780 und 1781 zur Hälfte gewonnen hatten, die andere Hälfte aber auf Zession der Gebrüder Mordio und Goswin von Berchem u. der Tochter Mordios, der Frau Geheimrätin von Arnim, der Vormundschaft des Freiherrn von Elverfeld-Beverförde zuerkannt;

nachdem ferner wegen der sogen. Eltenkampe und guten Wiese als eines von der clevischen Mannlehenkammer relevierenden Lehens in Betreff des Freiherrn von Düngelen zu Dalhausen für den vierten Teil ähnliche Rechtssprüche ergangen waren;

nachdem dagegen wegen der bei der fürstl. münsterischen Lehenkammer lehenrührigen Burgmannsgüter Horstmar und Nienborg dem Freiherrn von Dungelen zu Dalhausen zwar der vierte Teil zuerkannt worden, jedoch unter der Bedingung, dass er eidlich beschwöre, er habe erst einige Wochen vor eingelegter Mutung auf diese Burgmannsgüter von deren Lehenbarkeit Nachricht erhalten, eine fernere Klage aber auf Edition der auf sonstige neuhoffsche Lehen, Fideicommissions- und Behandigungsgüter sprechender Briefschaften abgewiesen war, inmittelst auch die Sache mit dem Freiherrn von Dungelen zur Wiesche und dessen Sohn Lieutenant am 20.11. 1781 verglichen, der Freiherr von Düngelen zu Dalhausen nicht gerne einen Eid leisten wollte, und seine Anforderung an die v. elverfeldt-beverfördische Vormundschaft an seine beiden Töchter Friderica und Carolina abgetreten, diese Damen aber den Prozess zu Münster und weiterhin nicht betreiben mochten, vielmehr nach dem Beispiele ihres Oheims v. Düngelen zur Wiesche einen billigen Vergleich vorzogen, -

schlossen Friderica und Carolina von Dungelen unter Beirat des Regimentsassessors Grolman an einer und des Hofrats Engels an der anderen Seite nachstehenden Vertrag ab:

1. Die v. elverfeld-beverfördische Vormundschaft tritt an die Freiinnen Friederica und Carolina von Dungelen statt des ausgenommenen vierten Teiles des hochstedter und greveler rauhen und blutigen Zehnten und ebenso vom Eltenkamp und Gute Wiese und bezahlt überdies an die beiden Freiinnen eine Summe von 3.000 Rtlr. in Pistolen à 5 Rtlr. . Dabei sollen die allodialen Güter Bönninghausen und Nienhoven befestigt werden.

2. Dagegen überlassen die beiden Damen dem minderjährigen von Elberfeldt-Beverförde oder vielmehr dessen Vormundschaft den ruhigen und ungestörten Besitz von den lehnbaren Bürgmannsgütern Horstmar u. Nienborg und begeben sich aller weiteren Anforderungen, so sie wegen der Perzepten, wegen einer Fideicommissionsfolge oder wegen der von beiden, Stephan Dietherich von Neuhoff, Vater und Sohn und ältern Besitzern zu Wenge angeworbenen Behandigungsgüter geltend machen könnten. Es unterschreiben und siegeln zusammen die beiden Damen und je einzeln die beiden Bevollmächtigten. Havekenscheid.
Vermerke Hinter der Jahreszahl 1728 steht ein Fragezeichen und: (1775)
Archiv   Loburg (Dep.)
Bestand   Horstmar-Nienborg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 338a
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Alle 3 Siegel erhalten
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2011-01-17
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