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Regest |
Datum |
1781-11-20 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Nachdem der frühere Sachverlauf auseinandergelegt ist, wird folgendes vereinbart:
Die von elverfeldt-beverfördische Vormundschaft tritt dem Freiherrn Johan Giesbert von Düngelen und dessen Sohn Ferdinand Freiherrn von Düngelen zur Wiesche ab: Die gerade Hälfte des hochsteder und greveler Korn- und blutigen Zehnten, der von der clevischen Lehenkammer relevierenden Elten Kampe und Gute Wiese und zahlt dem Freiherrn von Düngelen zur Wiesche 3.000 Taler in Louis d'or. Sie extradiert die einschlägigen Briefschaften, - alles aber nur in Bezug auf den Freiherrn von Düngelen zur Wiesche und darf, falls die Linie von Düngelen zu Dalhausen erlöschen sollte, keine weiteren Ansprüche für sich daher derivieren.
Dagegen beläßt der Freiherr von Düngelen zur Wiesche den Minderjährigen von Elverfeldt-Beverförde im ungestörten Besitz der lehenbaren Güter Horstmar und Nienborg, verzichtet auch auf weitere eventuelle Erbansprüche wegen Perzepten, Fideicommissfolge usw. |
Vermerke |
Hinter der Jahreszahl 1728 steht ein Fragezeichen und: (1775) |
Archiv |
Loburg (Dep.) |
Bestand |
Horstmar-Nienborg, Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
Urk. 339a |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Es siegeln und unterschreiben die beiden v. Dungelen |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-01-17 |
Aufrufe gesamt |
3323 |
Aufrufe im Monat |
12 |