Titel/Regest |
Heidenrich Bischof von Münster, macht bekannt, dass er der Stadt Horstmar, deren Wachstum er wünsche, die Freiheiten und Privilegien, die seine Vorgänger Gerhard, Otto Lodewich Adolf und Johan, Florenz und Polso ihm gewährt, nunmehr erneuere und den Bürgern und ihnen das Recht von Telgte mit der Freiheit gebe, dass sie außerhalb ihres Bezirkes weder vom weltlichen noch vom geistlichen Richter geladen werden könnten, es sei denn in den ad forum ecclesiasticum gehörenden Dingen. Die Hörigen in jenem Orte haben zu ihrer Heirat keine Abgabe mehr zu machen, jedoch geht ihr Sterbnachlass, genannt Erve, wie das anderer Hörigen [favorum], ab. |